Was der Vorbesitzer einem alles hinterlässt

Nicht nur offensichtliche Sachen wie Möbel übernimmt man vom Vorgänger. In oder hinter der Gartenhütte können noch versteckte „Schätze“ liegen.

So muss man auch Holzreste, Baustoffe, Lackreste oder anderes entsorgen, wenn man sie mit dem Garten übernommen hat.

Auch schleichende Bauschäden übernimmt man vom Vorgänger. Da muss z.B. der Gartenzaun repariert werden, das Dach ausgebessert werden oder der Weg erneuert werden.

So übernimmt man den Garten eben komplett.