Gemeinschaftsarbeit für den Kleingartenverein

In einem Verein werden die Mitglieder auch von Zeit zu Zeit zu Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Dies kann z.B. für 8 Stunden im Jahr geschehen und ist in der Vereinsordung festgelegt.

Man wird dann per Brief aufgefordert an einem bestimmten Tag die Arbeit abzuleisten, hat man an dem Tag keine Zeit, gibt es meist noch Ausweichtermine.

Wenn man nicht zum Arbeitseinsatz erscheint, muss man statt dessen einen Finanzausgleich für den Verein leisten.

So werden die gemeinsam genutzen Flächen gereinigt oder gemeinsame Projekte angegangen.

Die Gemeinschaftsarbeit kann auch dazu genutzt werden, soziale Kontakte zu anderen Vereinsmitgliedern aufzubauen, so wächst das Gemeinschaftsgefühl.

Also frisch ran ans Werk!