Gemeinschaftsarbeit gehört auch dazu

In vielen Kleingartenvereinen kann man als Mitglied auch zu Gemeinschaftsarbeit herangezogen werden. Nach Erhalt der Einladung zur Gemeinschaftsarbeit sollten man prüfen, ob der Termin passt oder ein Ausweichtermin günstiger ist. Dies sollte man dem Vorstand dann entsprechend mitteilen.

Wenn man der Einladung nicht folgeleistet und auch keinen Ersatz schickt, kann der Verein einen finanziellen Ausgleich fordern. Außerdem ist es im Sinne des Vereinsgeistes auch mal gemeinsam Arbeit zu leisten und die anderen Pächter kennenzulernen.