Aus Vogelschutzgründen sollte man Hecken nicht vor dem 1. Juli schneiden. Dann sollte ein Formschnitt durchgeführt werden. Innenhecken sollen auf max. 1,20 m und Aussenhecken auf max. 1,8 m. Ebenso können Büsche in Form gebracht werden.
Aus Vogelschutzgründen sollte man Hecken nicht vor dem 1. Juli schneiden. Dann sollte ein Formschnitt durchgeführt werden. Innenhecken sollen auf max. 1,20 m und Aussenhecken auf max. 1,8 m. Ebenso können Büsche in Form gebracht werden.