Gemeinschaftsarbeit gehört auch dazu

Wer einen Garten in einer Kleingartenanlage pachtet, der verpflichtet sich auch, an Gemeinschaftsarbeit teilzunehmen.

Falls man an dem ausgewählten Termin keine Zeit hat, kann man die Arbeit meist noch auf einen anderen Tag verschieben. Meist werden aber Pächter einer Parzelle zum gleichen Termin eingeladen, so dass man dann mit ganz anderen Pächtern und nicht den Nachbarn zusammen arbeiten muss.

Die Gemeinschaftsarbeit soll auch das Gefühl des Zusammenhalts im Gartenverein stärken und ist daher ein gelungener Anlass, die Nachbarn mal besser kennenzulernen.