Was darf ich bauen?

Bebauungen auf Grundstücken von Schrebergärten unterliegen den Vorschriften des Gartenvereins. Hier ist meist festgelegt, wie groß die Bebauung sein darf. Es wird unterschieden in Gartenlaube, Unterstand, Geräteschuppen und Gewächshaus.

Bevor Sie mit den Bauarbeiten zu einem neuen Gebäude starten, müssen Sie unbedingt eine Genehmigung des Vorstands einholen. Liegt diese nicht vor, kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, die Bebauung wieder zu entfernen.

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