Wie bekomme ich einen Schrebergarten in Osnabrück?

Wenn Sie sich für einen Garten interessieren, dann können Sie vor Ort die Kleingartenvereine kontaktieren.

Machen Sie doch einen Sonntagsspaziergang durch die Gärten, in manchen Fällen haben die Besitzer, die einen Garten abgeben wollen, ihre Telefonnummer an das Tor geklebt, so können Sie sie direkt kontaktieren. Beim Verein gibt es auch Listen, welche Gärten abzugeben sind, diese Listen hängen auch teilweise in den Mitteilungskästen mit Übergabekosten. Bei günstigen Gärten kann es Auflagen vom Verein geben, welche Arbeiten nach Übernahme durchzuführen sind. Z.B. Arbeiten am Gartenhaus oder Unkrautbeseitigung.

Sie können den Schrebergarten aber nicht dem Vorbesitzer einfach abkaufen, Sie müssen in den Gartenverein eintreten und einen Mitgliedsbeitrag und jährliche Pacht für den Garten bezahlen. Nur die Ablösesumme müssen Sie an den Vorbesitzer bezahlen. Diese Summe wird normalerweise von einem neutralen Gutachter geschätzt und ein Maximalwert festgelegt, hierzu gehören Pflanzenbestand, Gebäude wie Gartenhütte und Gewächshaus und der Zustand des Gartens. Für Verunkrautung wird ggfs. ein Betrag von der Schätzsumme abgezogen.

Sie solten hier abwägen, was Ihnen wichtig ist, ein Haus mit dichtem Dach aus Stein und ein wenig Unkraut ? Bei kostenlosen Gärten sind evtl. keine Bauten vorhanden oder sie sind stark vernachlässigt, auch können mit der Übernahme des Gartens Auflagen verbunden sein, z.B. Beseitigung von Schutt, was auch wieder Geld kosten kann.

Manche Grundstücke haben auch schon einen Wasser- und Stromanschluß, hierfür sind aber meist höhere Ablösesummen fällig.

Wenn Sie die Ablösesumme an den Besitzer bezahlt haben (und die Schlüssel für den Garten bekommen haben), können Sie eine Übertragung des Gartens auf Ihren Namen beim Vorstand (zu den Sprechzeiten) beantragen. Dies kann in wenigen Minuten vollzogen werden. Ich habe dies mit der Vorbesitzerin zusammen während der Sprechstunde des Vereins gemacht, so geht man auf Nummer sicher. Übernahmequittung mit zu zahlender Summe am besten schon vorbereitet mitnehmen!

Die Beiträge für Eintritt in den Verein, Mitgliedbetrag und evtl. Versicherungskosten können auch gleich in bar beglichen werden. Die Pacht für das Jahr hat der Vorbesitzer evtl. schon am Jahresanfang bezahlt, hier muss man sich einigen, ob man diese anteilig je nach Übergabedatum des Gartens an den Vorpächter bezahlen muss oder noch Pacht an den Gartenverein zu zahlen ist.

Die Schlüsselübergabe kann dann auch gleich bei Zahlung der Ablösesumme passieren.

Ab diesen Zeitpunkt ist es Ihr Garten, in dem Sie schalten und walten können.

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