Der Formschnitt für die Hecke

Aus Gründen des Vogelschutzes ist das Heckenschneiden in Kleingärten vor Anfang Juli untersagt.

Ab Juli wird aber verstärkt darauf geachtet, wer seine Hecke wieder in Ordnung gebracht hat und wer nicht.

Daher sollte man sich zwischen dem Johannistag und Anfang Juli genug Zeit einplanen um den Heckenschnitt durchzuführen.

Hierbei gelten auch meist bestimmt Maximalhöhen für die Hecken z.B. 1,8 m für Aussenhecken und 1,2 m für Innenhecken die an gemeinsame Wege oder Nachbargrundstücke grenzen.

Beim Heckepflanzen sollte man genügend Abstand zum Nachbargrundstück (ca. 0,5 m) einplanen.